Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbezirk der Gewerkschaft ver.di lehnt das vorgeschlagene Gesetz zum Versammlungsrecht ab. Für uns als Gewerkschafter*innen haben die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert. Dafür haben unsere Vorfahren unter hohen persönlichen Risiken, wie Geld- und Haftstrafen gekämpft und in diese Zeiten dürfen wir nicht zurückfallen.
Menschen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, sind zu schützen und der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung und Verhinderung der Versammlungsfreiheit und nicht ihrem Schutz.
Die Durchgriffsrechte der Behörden (bei dem Störungsverbot, der Möglichkeit der Auflösung von Versammlungen, der Aufzeichnung und Aufnahme der Teilnehmenden, der Schaffung von Kontrollstellen, dem Militanzverbot und der Verpflichtung zur Angabe der persönlichen Daten von Ordner*innen) sind weitreichend und diese Regelungen geben deutlich zu viel Interpretations-spielraum.
Freie Meinungsäußerung und Darstellung in der Öffentlichkeit ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Kreative und künstlerische Aktionen gehören dazu, weil sie mehr Aufmerksamkeit erzeugen. Deshalb müssen auch lautstarke Sprechchöre, zugespitzte Darstellungen, möglicherweise auch durch Verkleidungen und friedliche Blockaden erlaubt sein.
Wenn Bürger*innen zukünftig Angst davor haben müssen, aufgrund der Teilnahme einer Versammlung erfasst, aufgenommen und mit Geldbußen oder sogar Haftstrafen belegt zu werden, dann ist in diesem Land was nicht in Ordnung.
Wenn Rechtsradikale und Rechtsextreme sich in diesem Land versammeln und rassistische Äußerungen skandieren dürfen und Bürger*innen einer Gegenversammlung zukünftig davon ausgehen müssen, dass ihre Gegenversammlung aufgelöst wird, dann ist in diesem Land die Demokratie gefährdet.
Das diese Landesregierung in NRW einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Hier scheinen einige auf den Feldzug gegen die Demonstranten und Rechtsprechung von Brokdorf unterwegs zu sein.
Deshalb darf der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.