+++Schwarz-grüne Regierungskoalition will repressiven Gesetzentwurf Ende März schon verabschieden
+++Gesetzentwurf gibt Polizei vor Ort weitreichende Befugnisse
Der hessische Arbeitskreis gegen das Versammlungsgesetz ruft am 11. März 2023 um 13 Uhr zur ersten Demonstration auf – Startpunkt ist der Wiesbadener Hauptbahnhof. Bereits in der nächsten Plenarwoche des hessischen Landtags soll im Zeitraum vom 21.-23.03.2023 über den Gesetzesentwurf von CDU und Grünen abgestimmt werden.
Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fördert polizeiliche Eingriffe und Überwachung von legitimem Protest. Anstatt die Umsetzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, würde dieser Gesetzesentwurf zu einer erheblichen Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur führen. Neben politischen Gruppierungen trifft dieser Eingriff jede Form von nicht-kommerziellen Versammlungen wie Fanmärsche von Fußballvereinen, Streikposten vor Werkstoren oder PRIDE/Christopher Street Day-Paraden.
Genauso wie in NRW soll das dauerhafte Abfilmen vom Versammlungsgeschehen durch Drohnen aus der Luft und kameraführende Beamte am Boden präventiv erlaubt werden. Desweiteren soll die Polizei verdeckt ermittelnde Beamte in Demonstrationszügen einsetzen dürfen. Der Polizei soll es außerdem möglich sein, Personenkontrollen im Vorfeld von Versammlungen durchzuführen. Der bloße Verdacht, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte für die Polizei ausreichen, um sie und ihre Gegenstände zu durchsuchen, ihre Identität festzustellen und ihnen die Teilnahme an der Demonstration zu untersagen.
Darüber hinaus erweitert das geplante Versammlungsgesetz in Hessen die Möglichkeiten, personenbezogene Daten von Versammlungsleiter*innen und Ordner*innen abzufragen. Dies soll möglich sein, wenn eine potentielle Gefährdung der Öffentlichkeit im Raum steht. Der Eingriff in den Straßenverkehr, bedingt durch das Durchführen eines Demonstrationszuges, kann bereits als solcher wahrgenommen werden – also kann dies in der Praxis auf jede Demonstration im öffentlichen Raum angewandt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die das starke Misstrauen der politischen Verantwortlichen gegenüber Versammlungen abbilden. „Wir sehen hier, dass das demokratiefeindliche Versammlungsgesetz in NRW keine Ausnahme mehr darstellen soll, sondern quasi als Blaupause für weitere Bundesländer dient. Demonstrationen werden auf diese Weise immer weniger als Möglichkeit wahrgenommen werden können, um sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.“, so Lola Münch vom Bündnis gegen das Versammlungsgesetz in NRW.
Die Organisator*innen des Arbeitskreises gegen das Versammlungsgesetz in Hessen rufen daher zur Demonstration am 11.03. um 13 Uhr am Wiesbadener Hauptbahnhof auf.
Vor der Demo lädt der Arbeitskreis interessierte Pressevertreter*innen um 12 Uhr zu einem kurzen Pressebriefing vor dem Kesselhaus des Schlachthof Wiesbaden ein. Hier können Interviews und Fragen im Vorfeld getätigt werden, außerdem stehen die Pressesprecher*innen für eine Begleitung während der Demonstration zur Verfügung.
Zu den Details des Gesetzesentwurfs weisen wir auf die Stellungnahme des Komitees für Demokratie und Grundrechte e.V. hin: https://www.grundrechtekomitee.de/details/gestutzte-versammlungsfreiheit-umfassende-kritik-am-schwarz-gruenen-entwurf-fuer-ein-hessisches-versammlungsgesetz
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