++ Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ erzielt ersten Teilerfolg vor Gericht – OVG NRW weist Beschwerde der Polizei Düsseldorf gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab
++ Innenminister Reuls Versuch, den Protest als kriminell zu deklarieren, ist gescheitert
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Polizeipräsidium Düsseldorf und den Kläger:innen des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ wurde die Beschwerde der Düsseldorfer Polizei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2022 mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2023 zurückgewiesen. Die Polizei und das Innenministerium NRW hatten vergeblich versucht, die Klage der Demonstrationsleiter und anderer Kläger:innen wegen des Ausschlusses von etwa 300 Teilnehmer:innen und der gewaltsamen Eskalation der Polizei bei der Demonstration gegen das Versammlungsrecht am 26. Juni 2021 abzuweisen. Nach Ansicht von Polizei und Innenministerium NRW wäre das damalige Geschehen ausschließlich strafrechtlich zu betrachten gewesen, so die Argumentation der von dem Land NRW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen und Partner aus Bonn. Dem widersprach auch das Oberverwaltungsgericht NRW und entschied, dass die Kläger:innen zurecht Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben haben.
„Das Polizeipräsidium Düsseldorf versucht nachträglich, die Demonstration vom 26.06.2021 zu kriminalisieren, indem sie suggeriert, vermeintliche Straftaten der Demonstrant:innen verfolgt zu haben. Tatsächlich hat sich die Polizei vor Ort auf die Gefahrenabwehr berufen – davon scheint sie nun nichts mehr wissen zu wollen, da sie bemerkt hatte, dass es keine rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen gab! Wir werden weiter vor den Gerichten gegen versammlungsfeindliche Maßnahmen vorgehen“, erklärt Martin Behrsing, Versammlungsleiter der Demonstration vom 26.06.2021 und einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW.
Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ und Klägerin gegen die Polizeimaßnahmen am 26.06.2021 ergänzt: „Die Polizei hat uns am 26.06.2021 stundenlang eingekesselt, als wir gegen Herbert Reuls repressive Politik protestiert haben. Dies wurde immer wieder mit absurden Argumenten gerechtfertigt, etwa dass hochgehaltene Transparente oder die damals rechtlich vorgeschriebenen Corona-Masken als Vermummung anzusehen seien. Wir streiten vor Gericht dafür, dass der Polizeieinsatz als das anerkannt wird, was er war: rechtswidrig und versammlungsfeindlich!“
Bei der Demonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf hatte das Bündnis das damals noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Versammlungsgesetz NRW wegen seiner weitreichenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kritisiert. Die Polizei reagierte auf die Demonstration mit einem gewaltsamen Einsatz, bei dem Journalist:innen verletzt und über 300 Versammlungsteilnehmer:innen rechtswidrig eingekesselt wurden. Seit der Demonstration klagt das Bündnis vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Polizeieinsatz. Zudem hat das Bündnis gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Beschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen erhoben.