+++VG Düsseldorf: Einkesselung unserer Bündnissprecherin war rechtswidrig
+++Klage gegen den Polizeikessel vom 26.06.2021 im Übrigen abgelehnt
+++Kläger:innen kündigen Rechtsmittel an
Am 10.04.2024 hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf festgestellt, dass der Ausschluss aus der Versammlung, die Ingewahrsamnahme sowie die anschließende Identitätsfeststellung unserer Bündnissprecherin Gizem Koçkaya am 26.06.2021 im Umfeld des Antifa-Blocks rechtswidrig war. Dazu erklärt Koçkaya: „Die Polizei hat versucht, meine Arbeit als Pressesprecherin des Bündnisses zu kriminalisieren, indem sie mir gewalttätige Störungen unterstellt hat, obwohl nichts davon zutraf. Ich habe am Tag der Versammlung auf Herbert Reuls freiheitsfeindliches Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen. Das Gericht musste der Polizei offenbar erklären, dass sie unliebsamen Protest nicht grundlos kesseln darf! “
„Der heutige Tag ist jedoch auch eine bittere Niederlage“, kommentiert Mischa Aschmoneit, Anmelder und stellvertretender Leiter der Versammlung am 26.06.2021. „Das Gericht hat unsere Klage im Übrigen abgewiesen, weil es sich die Perspektive der Polizei zu eigen gemacht und das Märchen einer von der Demonstration ausgehenden Eskalation geglaubt hat. Wir haben in der Verhandlung mehrfach dargelegt, dass die Polizei von Beginn an eine Eskalationsstrategie gefahren ist und wir sie frühzeitig, aber erfolglos darauf hingewiesen haben. Zudem war anhand des Videomaterials klar erkennbar, dass sich der Demonstrationszug zur Zeit der Einkesselung entspannt bewegte. Es war eine politische Entscheidung, dass die Lage eskalieren soll, um sich nicht mit unserem politischen Anliegen auseinandersetzen zu müssen“, so Aschmoneit weiter.
Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter führt dazu aus: „Seit über 30 Jahren melde ich Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen an und habe so ein versammlungsfeindliches Verhalten noch nicht erlebt. Wegen der Einkesselung von 338 Menschen, darunter 38 Minderjährige, konnten wir unsere Demonstration nicht wie geplant zu Ende führen. Ich hätte erwartet, dass das Gericht diesen schweren Eingriff in unsere Versammlungsfreiheit für unverhältnismäßig hält. Wir kämpfen weiter für unsere Grundrechte und werden daher Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf einlegen.“