+++ Schwarz-Grün will Überwachung für fünf Jahre weiterführen
+++ Grüne enttäuschen mit Zustimmung zum Polizeigesetz, das sie früher kritisierten
Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ kritisiert die geplante Verlängerung der polizeilichen Befugnisse zur präventiven Telekommunikationsüberwachung sowie der Aufenthaltsüberwachung mit sog. elektronischen „Fußfesseln“. Der Entwurf für das „Siebte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ sieht die Verlängerung der §§ 20c, 34c PolG NRW bis zum 31.12.2028 vor.
Bündnissprecherin Gizem Koçkaya erklärt: „Wir sind entsetzt, dass die Grünen das Polizeigesetz NRW nun unterstützen, obwohl sie vor fünf Jahren noch mit uns dagegen protestiert haben. Ohne die Zustimmung würden die §§ 20c, 34c PolG NRW zum Jahresende außer Kraft treten, das Gesetz wäre also teilweise entschärft. Die Zustimmung der Grünen ist eine Verschärfung des Polizeirechts! Dabei hatten die Grünen vor der Wahl versprochen, die Verschärfungen aus dem Jahr 2018 zu korrigieren und die Grundrechte zu stärken.“
„Besonders scharf kritisieren wir die Verlängerung der Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in § 20c PolG NRW. Laut der Evaluation des LKA NRW wurde die TKÜ im letzten Jahr nur 18 Mal angewandt. Allein dass die Polizei die Befugnis hat, birgt jedoch die Gefahr erheblicher Grundrechtseingriffe. Die geringe Praxisrelevanz spricht dafür, die Befugnis ersatzlos zu streichen“, kommentiert Bündnissprecherin Lola Münch. „Am Verfahren ist kritikwürdig, dass die Evaluation der §§ 20c, 34c PolG NRW nicht durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle, sondern durch das LKA stattgefunden hat. Im Evaluationsbericht erhalten fast nur polizeiliche Sichtweisen eine Stimme. Die Perspektive der Zivilgesellschaft ist bei dieser Landesregierung wohl zu unbequem“, führt Münch weiter aus.
Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ setzt die Arbeit des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen“ fort. Bündnismitglieder beteiligen sich u.a. an der Verfassungsbeschwerde gegen das PolG NRW vor dem Bundesverfassungsgericht sowie gegen das Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem unterstützt das Bündnis Betroffene polizeilicher Maßnahmen, etwa die Klage von Teilnehmer:innen der Demonstration am 26.06.2021 gegen den Polizeikessel.