+++ Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen am 28.08. in Düsseldorf eingereicht – Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen!
+++ Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein
Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind.
Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.
Konkret wurde dem Anmelder am Dienstag telefonisch von der Düsseldorfer Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass Transparente maximal 4 Meter lang sein und 1 Meter Höhe haben dürfen und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Darauf teilte dieser mit, dass dies nicht akzeptiert werden kann, da allein schon das Fronttransparent der Demonstration 6 Meter lang sein wird und andere Gruppen wahrscheinlich schon andere Transparente erstellt haben. Acht Stunden später erteilte die Polizei den Auflagebescheid, laut dem Transparente auf 600×100 cm begrenzt sind. Aus Sicht des Bündnisses ist dies rechtswidrig und stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots. Dies wurde sowohl durch das OLG Zweibrücken als auch vom OVG Sachsen bestätigt“, so Behrsing weiter.
Weiterhin soll die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner:Innen , erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen, die die Versammlung mit ihrem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausschließen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass in der Vergangenheit bereits eine konkrete Gefahrenlage eingetreten wäre, die mit der Auflage abgewehrt werden müsste. Dass die Polizei die Auflage zudem als Standardauflage verfügt hat, ohne den konkreten Einzelfall zu bewerten, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass in der Begründung auf aggressives Verhalten gegenüber Meinungsgegnern abgestellt wird. „Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya.
„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden. Wir tragen unsere Kritik am Samstag auf die Straße! Aber man darf sich schon die Frage stellen: Warum will die Polizei unsere Demo so behindern?“, so Gizem Koçkaya. Aus Sicht des Bündnisses erwirkt der Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf nämlich den Anschein, die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern zu wollen. „Jetzt erst recht! Wenn das Versammlungsgesetz verändert werden soll, werden solche Hindernisse die Regel per Gesetz werden“, ergänzt Martin Behrsing.