Pressemitteilung: Größere Transparente und Banner erlaubt

+++ EILT! Demo gegen das Versammlungsrecht NRW – Oberverwaltungsgericht kippt Auflagen der Polizei

+++ Größere Transparente & Banner erlaubt

Die Polizei darf bei der heutigen Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW keine Auflagen bezüglich der Größe und Höhe der Banner machen. In der Nacht verwarf das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 18 L 1872/21), das die Beschränkung für rechtmäßig ansah. Die Polizei Düsseldorf hatte verfügt, dass Banner und Transparente nicht eine Größe von 1 Meter in der Höhe und 6 Meter in der Länge überschreiten dürfen. Dies erweist sich nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts als rechtswidrig. Die von der Polizei dargelegten Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus, um eine Beschränkung der Transparente für die gesamte Demo zu erlassen. Darüber hinaus muss sich die Versammlungsbehörde bei ihrer Gefahrenprognose auch mit dem Grundrechtsschutz nach Artikel 8 Grundgesetz in hinreichender Weise auseinandersetzen. (Az.: 15 B 1414/21)

Dazu Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter der Demonstration: „Ich bin erleichtert, dass diese unsägliche Polizeiauflage keinen Bestand hat. Dies hätte nämlich bedeutet, dass zukünftig allein die Polizei die optische Wahrnehmbarkeit von Botschaften auf Demonstrationen bestimmen kann und somit indirekt Zensur ausüben kann. Gleichzeitig zeigt dieser Beschluss auch auf, dass das durch Innenminister Herbert Reul (CDU) geplante neue Versammlungsgesetz NRW so nicht durchkommen wird.“

Die Demonstration des Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ startet heute Mittag, 13 Uhr, in Düsseldorf im Rheinpark an den Rheinterassen. 

Demo in Dortmund am 13.08.2021

Das Bündnis “NoVersGDo – Dortmunder Bündnis gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes” ruft zu einer Demonstration am Freitag, dem 13.August, ausgehend vom Mehmet-Kubaşık-Platz unter dem Motto “Jetzt erst recht, den Angriff auf das Versammlungsgesetz stoppen” auf. Die schwarz-gelbe Landesregierung führt mit dem geplanten Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit an. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen bzw. abschaffen.

Der Entwurf der Landesregierung ist durch und durch autoritär gestrickt: Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um damit Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, verkehrt er die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft ins Gegenteil und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Am 26.Juni gab es bereits in Düsseldorf eine Großdemonstration, bei der es zu skandalösen Polizeiübergriffen auf Teilnehmende und journalistische Beobachter_innen kam. Zudem gab es am 17.Juli landesweit Aktionen gegen das geplante Gesetz, von Kundgebungen bis zu Theater-Aufführungen.
Die Dortmunder Demonstration am Freitag, dem 13.August, ist Teil einer landesweiten Reihe von Aktionen gegen das geplante restriktive Versammlungsgesetz.

Mit der Laufdemo soll deutlich gemacht werden, dass die Versammlungsfreiheit zu den zentralen Grundrechten gehört, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen – die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Zum Hintergrund:
Mit dem geplanten Gesetz sollen voraussetzungslos Übersichtsaufnahmen (beispielsweise per Drohne oder Hubschrauber) zulässig sein und unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte Ton- und Videoaufnahmen. Zudem sollen Anmelder:innen von Versammlungen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden. Allein die Vermutung, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte ausreichen, dass die Polizei sie und ihre Sachen durchsucht, ihre Identität feststellt und ihnen untersagt, an der Demonstration oder Gegenkundgebung teilzunehmen. Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung als Teil des Meinungsausdrucks getragen wird, kann mit dem sog. Militanzverbot kriminalisiert werden. Progressive Ideen, wie z.B. eine Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze finden sich nicht im Entwurf. Auch zentrale Prinzipien der Verfassungsrechtsprechung wurden nicht aufgenommen: etwa ein Deeskalationsgebot, die Ermöglichung von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweite und die Pflicht für Zivilpolizist:innen, sich zu erkennen zu geben. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Damit ist der Entwurf ein Angriff auf die Demokratie – also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen!

Deswegen: Kommt am 13. August um 17:30 Uhr zum Mehmet-Kubaşık-Platz und demonstriert mit uns gemeinsam gegen die geplannte Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

NRW-weiter Aktionstag 17.07.

Organisiert zum dezentralen Aktionstag am 17. Juli Kundgebungen, Demonstrationen, Infoveranstaltungen, Flashmobs oder Straßentheater gegen das geplante Versammlungsverhinderungsgesetz! Weitere Aktionsideen findet ihr hier. Schickt uns 48 Stunden nach der Anmeldung die Details (gerne auch Twitter-, Facebook- und Instagram-Link). Wir setzen eure Aktionen dann auf unsere Homepage und machen Werbung dafür!

Alle Termine gibt es hier.

Klage gegen Düsseldorfer Polizeikessel eingereicht

Pressemitteilung von Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland:

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
BI „Kein Atommüll in Ahaus“
Arbeitskreis Umwelt Gronau
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

Klage gegen Düsseldorfer Polizeikessel eingereicht:

2 Münsterländer Atomkraftgegner:innen vor Verw.-Gericht Düsseldorf
„Stundenlange Einkesselung war rechtswidrige Freiheitsberaubung“

Der harte Polizeieinsatz während der Demonstration gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz am 26. Juni in der Düsseldorfer Innenstadt hat ein juristisches Nachspiel: Zwei Münsterländer Atomkraftgegner:innen haben jetzt vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage gegen ihre stundenlange Einkesselung sowie den Ausschluss aus der Versammlung durch die Polizei eingereicht. Sie sehen in der ungerechtfertigten und vielfach kritisierten Polizeimaßnahme eine rechtswidrige Freiheitsberaubung. Die beiden Betroffenen werden vom Münsteraner Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler vertreten.

Nach Aussage von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor dem Düsseldorfer Landtag wurden am 26. Juni gegen 18 Uhr insgesamt 328 Personen von der Polizei unter Einsatz von Schlagstöcken und Reizgas „eingeschlossen“, darunter 38 Minderjährige. Im Kessel mussten die DemonstrantInnen, darunter die beiden Klageführenden, mehrere Stunden ausharren, ohne dass die Polizei für die grundlegendsten sanitären Vorkehrungen sorgte. Ein konkreter Grund für die Einkesselung war nicht ersichtlich. Es war nicht einmal erkennbar, dass es zu diesem Zeitpunkt zu einem Polizeikessel kommen würde. Eine polizeiliche Auflösung der Versammlung hatte zuvor nicht stattgefunden.

„Zu der betreffenden Uhrzeit hatten sich die ursprünglichen Demo-Blöcke durch die Vielzahl der Polizeieinsätze gegen die Demonstration und gegen anwesende JournalistInnen längst vermischt. Die Polizei kesselte dann völlig undifferenziert und ohne konkrete Ankündigung willkürlich mehr als 300 Personen aus unterschiedlichsten Zusammenhängen ein, die dadurch mehrere Stunden lang festgesetzt wurden. Die Zustände im Kessel waren erschreckend unwürdig. Von daher gehen wir davon aus, dass das Verwaltungsgericht den Polizeikessel als rechtswidrig einstufen wird. Wir erklären uns mit den Betroffenen solidarisch und unterstützen sie juristisch,“ so Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

„Die Rechtfertigungsversuche von Innenminister Reul im Landtag wirkten wenig glaubwürdig. Was genau die eingekesselten Menschen konkret mit den Vorwürfen gegenüber einigen DemonstrantInnen zu tun haben sollen, blieb bislang unbeantwortet. Stattdessen haben Polizei und Landesregierung gezeigt, welche Macht zur Auflösung einer Demonstration sie gerne hätten. Von daher bleiben wir dabei, dass der Innenminister den verfassungswidrigen Entwurf für ein neues, scharfes Versammlungsgesetz zurückziehen muss – und dann die politische Verantwortung für den überzogenen Polizeieinsatz übernehmen und zurücktreten sollte,“ ergänzte Matthias Eickhoff von der Initiative SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland kündigen an, sich weiter an den Protesten gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz zu beteiligen. Die Initiativen erinnern daran, dass die schwarz-gelbe Landesregierung schon mehrfach Probleme mit der Ausübung der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit hatte. So kritisierten Mitglieder der NRW-Landesregierung 2019 mehrfach die AktivistInnen von Fridays for Future für ihre Proteste während der Schulzeit. 2020 versuchte die Landesregierung die Versammlungsfreiheit während der Corona-Pandemie per Verordnung gleich ganz auszuhebeln. Und auch jetzt wieder kritisierten der Innenminister und der Ministerpräsident Jugendliche dafür, dass sie an der Demo gegen das geplante Versammlungsgesetz teilgenommen haben. Zudem waren JournalistInnen bei der Demo von der Polizei angegangen worden. Offensichtlich möchte die Landesregierung breite gesellschaftliche Kritik an der eigenen Politik gerne unterbinden. Das sehen die Anti-Atomkraft-Initiativen als alarmierend.

EA-Bericht vom 26.06.2021

Bericht des Ermittlungsausschusses (EA) zur Demonstration am 26.06.2021

  • Die erste Personalienfeststellung wurde um 12:30 Uhr beim EA gemeldet.
  • Die letzte Person wurde gegen 3:30 Uhr aus der Gefangenensammelstelle am Jürgensplatz entlassen.
  • Laut Demosanis wurden ca. 100 Personen, die mit uns auf der Straße waren, von Reizgas verletzt, Rettungswagen mussten 8 mal gerufen werden.
  • Der EA hat 14 Personen registriert, die im Laufe des Tages in die Gefangenensammelstelle am Jürgensplatz verbracht wurden.
  • Der Antifa-Block wurde fast 6 Stunden lang gekesselt. Anwält:innen wurden nicht durch die Polizeiabsperrungen zu ihren Mandant:innen gelassen. Der Zugang zu Toiletten wurde den Betroffenen verwehrt, die Versorgung mit Wasser erfolgte erst spät nach großem Druck. Gegen 20:00 Uhr konnten die ersten Leute nach einer Identitätsfeststellung den Kessel verlassen, erst gegen 23:30 Uhr die letzten. Von den über 300 Personen in diesem Kessel meldeten sich 56 nach der Freilassung, allen wurde der Vorwurf des Landfriedensbruchs und ein Platzverweis erteilt
  • Unter den Festgesetzten befanden sich ca. 30 Personen unter 18 Jahren, darunter auch viele aus dem Jugendblock, die sich angesichts der Repression solidarisch mit dem Antifa-Block gezeigt hatten. Den Minderjährigen wurden von der Polizei damit gedroht, sie dem Jugendamt zu übergeben, wenn ihre Eltern sie nicht abholen können.
  • Seit 17:00 Uhr stand das Telefon bis tief in die Nacht hinein nicht mehr still, wir verzeichneten über 300 Anrufe, darunter viele Jugendliche, die ihre Bezugsgruppen nach dem Polzeieinsatz verloren hatten oder von der Polizei festgesetzt worden waren. Ein 14 jähriger musste nach dem Einsatz im Krankenhaus behandelt werden. Wir bitten um Verständnis, das wir deswegen nicht immer sofort erreichbar waren, weil die Leitung belegt war.
  • Die große Bereitschaft, sich umeinander zu kümmern und sich nicht allein zu lassen war großartig. Wir als EA waren beeindruckt von der großen Solidarität untereinander. Hunderte haben stundenlang ausgeharrt, um die Gekesselten nicht allein zurückzulassen. Selbst um 3.00 Uhr morgens standen noch Leute vor dem Polizeipräsidium, um entlassene in Empfang zu nehmen. Wir bedanken uns auch bei den fantastischen Anwält:innen für ihr Engagement!

Überall Polizei….Keine:r bleibt allein

Die Rechtshilfegruppe Düsseldorf informiert:

Auf der Demo gegen das neue Versammlungsgesetz gab es viele Personalienfeststellungen, Platzverweise und auch Ingewahrsamnahmen.

Was passiert jetzt?

Es kann sein, dass Ihr in den nächsten Wochen oder Monaten Post von der Polizei erhaltet. Möglicherweise bekommt Ihr eine Vorladung zur Polizei, die Euch zum Sachverhalt befragen möchte. Die Rechtshilfegruppe rät allen, nicht zu einer polizeilichen Vorladung zu gehen, sondern stattdessen sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir gucken dann gemeinsam, in Rücksprache mit Anwält:innen, was zu tun ist. Sollte es zu Verfahren kommen, begleiten wir Euch, reden mit Euch zusammen mit den Anwält:innen und sorgen gemeinsam dafür, dass niemand alleine auf den Kosten sitzenbleibt

Ihr seid unsicher, wisst nicht, was die Dinge, die Euch vorgeworfen werden bedeuten, fragt Euch, was Ihr jetzt machen könnt, habt Sorge vor Strafen oder Gerichtsverfahren?

Wir werden in den nächsten Wochen zu einem offenen Treffen einladen, um Eure Fragen zu zu beantworten – achtet auf Posts. Wenn Ihr jetzt schon Fragen habt oder wenn Ihr Post bekommt, könnt Ihr Euch an die Rechtshilfegruppe ( rhg-duesseldorf@riseup.net) oder die örtlichen Rechtshilfe und Rote Hilfe-Strukturen wenden.

Uns kriegt man nicht kaputt! Niemand ist allein. Wir sehen uns auf der Straße,  bis zum nächsten Mal!

Redebeitrag Perspektive der Gewerkschaften

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesbezirk der Gewerkschaft ver.di lehnt das vorgeschlagene Gesetz zum Versammlungsrecht ab. Für uns als Gewerkschafter*innen haben die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert. Dafür haben unsere Vorfahren unter hohen persönlichen Risiken, wie Geld- und Haftstrafen gekämpft und in diese Zeiten dürfen wir nicht zurückfallen.

Menschen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, sind zu schützen und der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung und Verhinderung der Versammlungsfreiheit und nicht ihrem Schutz.

Die Durchgriffsrechte der Behörden (bei dem Störungsverbot, der Möglichkeit der Auflösung von Versammlungen, der Aufzeichnung und Aufnahme der Teilnehmenden, der Schaffung von Kontrollstellen, dem Militanzverbot und der Verpflichtung zur Angabe der persönlichen Daten von Ordner*innen) sind weitreichend und diese Regelungen geben deutlich zu viel Interpretations-spielraum.

Freie Meinungsäußerung und Darstellung in der Öffentlichkeit ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Kreative und künstlerische Aktionen gehören dazu, weil sie mehr Aufmerksamkeit erzeugen. Deshalb müssen auch lautstarke Sprechchöre, zugespitzte Darstellungen, möglicherweise auch durch Verkleidungen und friedliche Blockaden erlaubt sein.

Wenn Bürger*innen zukünftig Angst davor haben müssen, aufgrund der Teilnahme einer Versammlung erfasst, aufgenommen und mit Geldbußen oder sogar Haftstrafen belegt zu werden, dann ist in diesem Land was nicht in Ordnung.

Wenn Rechtsradikale und Rechtsextreme sich in diesem Land versammeln und rassistische Äußerungen skandieren dürfen und Bürger*innen einer Gegenversammlung zukünftig davon ausgehen müssen, dass ihre Gegenversammlung aufgelöst wird, dann ist in diesem Land die Demokratie gefährdet.

Das diese Landesregierung in NRW einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Hier scheinen einige auf den Feldzug gegen die Demonstranten und Rechtsprechung von Brokdorf unterwegs zu sein.

Deshalb darf der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden.

Redebeitrag von Eva-Maria Zimmermann (GEW Köln) zum Versammlungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde der Demokratie und der Grundrechte,

während seit mittlerweile über einem Jahr die Coronapandemie viele unserer Lebensbereiche sehr stark beeinflusst und die Aufmerksamkeit der Menschen verständlicherweise daher wo ganz anders liegt, versucht die NRW Landesregierung „nebenbei“ und ohne dass die Öffentlichkeit sich der Tragweite dessen bewusst wäre eine Novelle des Versammlungsgesetzes durchzukriegen, die wir als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Köln sehr kritisch sehen. Die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich verankert und ein hohes Gut in einer Demokratie. Das geplante Versammlungsgesetz bietet allerdings Möglichkeiten und Spielräume, dies auf inakzeptable Weise einzuschränken, friedliche Proteste zu erschweren, zu kriminalisieren bis hin zu verunmöglichen. Wir als GEW Köln sagen daher „Nein“ zu diesem Gesetz und rufen die Landesregierung dazu auf: Traut den Menschen in diesem Land Demokratie zu – wir können das! Finger weg vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit! „Redebeitrag von Eva-Maria Zimmermann (GEW Köln) zum Versammlungsgesetz“ weiterlesen