Das geplante Versammlungsgesetz für NRW ist noch nicht abschließend beraten und beschlossen. Es gibt weiterhin scharfe Kritik an den Inhalten des vorgelegten Entwurfes. Nach zwei Groß-Demonstrationen mit insgesamt über 10.000 Teilnehmer:innen in Düsseldorf wird das NRWweite Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ am 30.10. in Köln demonstrieren. Der Protest unterstreicht nochmals die Kritik an den Inhalten des geplanten Gesetzes und zeigt auch die Breite des gesellschaftlichen Protestes: Gewerkschaften, Klimaaktive, Antifaschist:innen, Parteien, Fußball-Fans, Friedensaktive gehen gemeinsam gegen das Gesetz auf die Straße und treten für ein Grundrecht ein, das die CDU/FDP-Koalition in NRW massiv einschränken will.
Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf
Rede auf der Demo am 28.08.2021 „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ von Anna Busl, Rechtsanwältin aus Bonn und Mitglied im erweiterten Vorstand des republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Hallo Freunde, Genossen, Kollegen!
Wenn über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit entzogen wird „Zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung und Polizeigewalt anlässlich der Demonstration vom 26.06.2021 in Düsseldorf“ weiterlesen
Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021
Mit dem Beschluss vom 27.08.2021 (abends spät) hob das Oberverwaltungsgericht NRW (B. v. 27.08.2021 Az.: 15 B 1414/21) die Entscheidung der Verwaltungsgericht Düsseldorf (B. vom. 27.08.2021 Az. 18 L 1872/2021) auf, wonach die Auflage der Polizei Düsseldorf rechtmäßig wäre, der kompletten Demonstration für den 28.08.2021 in Düsseldorf „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ zu bestimmen, dass Transparente und Banner eine Länge von 6 und Höhe von 1 Meter nicht überschreiten dürfen. „Die Polizei kann nicht die Größe von Transparenten und Banner für eine komplette Demonstration untersagen – OVG-NRW vom 27.08.2021“ weiterlesen
Pressemitteilung: Bündnis zieht überwiegend positives Fazit nach Demo
Nach dem Abschluss der Demonstration mit mehr als 5000 Demonstrierenden gegen das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Versammlungsgesetz hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ ein überwiegend positives Fazit gezogen. „Wir haben unseren Protest friedlich auf die Straße getragen, allerdings hat die Polizei wiederholt und mehrfach Teilnehmer:innen gefilmt, das ist rechtswidrig“, so Gizem Koçkaya, Bündnissprecherin.
Anmelder Martin Behrsing ergänzt: „Nachdem im Vorfeld willkürlich – und durch die Justiz gekippten – Auflagen, sind wir zufrieden, dass es nicht abermals zu Polizeigewalt kam, wie bei unserer ersten Demo im Juni.“
Pressemitteilung: Tausende demonstrieren in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz
+++ Antifaschist:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen und Feminist:innen demonstrieren gemeinsam gegen das geplante Versammlungsgesetz der Landesregierung
Am heutigen Samstag nahmen in Düsseldorf nach ersten Schätzungen mehr als 5.000 Menschen an einer Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung in NRW teil. Aufgerufen hat hierzu das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“, dem 100 Organisationen angehören.
Mit vielfältigem und lautstarkem Protest ziehen die Teilnehmer:innen vom Rheinpark an den Rheinterassen durch die Innenstadt bis vor den Landtag Nordrhein-Westfalens. Auffällig ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Politiker:innen und Klimaaktivist:innen, migrantische Initiativen, Antifaschist:innen und Antikapitalist:innen, Gewerkschafter:innen, Jurist:innen, Friedensaktivist:innen, Fußballfans und Datenschützer:innen gehen gemeinsam auf die Straße, um die Versammlungsfreiheit zu verteidigen.
Erst kürzlich hat sich unter anderem der Landesbezirk NRW der Gewerkschaft ver.di dem Bündnis angeschlossen. Auf der heutigen Auftaktkundgebung betonte Gabriele Schmidt, ver.di Landesleiterin NRW: „Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist für uns Gewerkschaften ein hohes Gut – dieses ist durch die Gesetzgebung zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient aus unserer Sicht der Einschüchterung von Versammlungsteilnehmenden und damit der Verhinderung der Versammlungsfreiheit, aber nicht ihrem Schutz.“
Das Bündnis kritisiert unter anderem die Polizeigewalt während der ersten Großdemonstration am 26. Juni. Im Nachhinein hatten mehrere Teilnehmer:innen Klage gegen den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz eingereicht. „Der Polizeieinsatz bei der Demo im Juni war rechtswidrig. Demonstrierende wurden stundenlang eingekesselt und Teile der Demonstration faktisch ausgeschlossen“, sagt Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses und Klägerin gegen den damaligen Polizeieinsatz, „Bei unserer heutigen Demonstration wollen wir auch darauf erneut aufmerksam machen. Solche illegalen Angriffe auf die Versammlungsfreiheit dürfen nicht gesetzlich legitimiert werden.“
Rechtsanwältin Anna Busl bestätigt diese Einschätzung: „Über hundert Menschen die Versammlungsfreiheit zu versagen, sie Stunden ihrer Freiheit zu berauben, ist verfassungswidrig und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. ‚Beschweren Sie sich doch im Nachgang‘ meinte ein Beamter zu mir. Polizeiliches Handeln, mag es noch so verfassungswidrig sein, ist demnach zu dulden und wird damit real. Das geplante Gesetz gibt der Polizei noch mehr Möglichkeiten an die Hand. Willkür wird dadurch nicht beschränkt, sondern ausgebaut.“
Erst in der vergangenen Nacht hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Auflage der Polizei gekippt, nach der die Größe der Transparente begrenzt werden sollte – lediglich für den Antifa-Block könne eine solche Auflage erlassen werden. Während der Auftaktkundgebung stellt das Bündnis jedoch unmissverständlich klar: „Wir sind alle Antifa!“.
Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“, dessen Aufruf über 160 Organisationen unterstützen, hat sich im März 2021 gegründet und eine umfangreiche Protestkampagne in Gang gesetzt. So wurden beispielsweise regionale Bündnisse in verschiedenen Städten gegründet, dutzende Informationsveranstaltungen durchgeführt und eine Vielzahl an Kundgebungen und Demonstrationen abgehalten. Das Ziel des Bündnisses ist die komplette Verhinderung dieses als autoritär und demokratiefeindlich eingestuften Versammlungsgesetzes.
Pressemitteilung: Größere Transparente und Banner erlaubt
Pressemitteilung: Bündnis zieht vors Oberverwaltungsgericht
Pressemitteilung: Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein
+++ Eilantrag beim VG-Düsseldorf gegen Polizei-Demoauflagen am 28.08. in Düsseldorf eingereicht – Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte verteidigen!
+++ Polizei greift massiv in Gestaltungsfreiheit der Demonstration ein
Am kommenden Samstag, 28. August, wollen erneut tausende Gegner:innen des geplanten Versammlungsgesetzes NRW der schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf auf die Straße gehen. Der obligatorische Auflagenbescheid ließ jedoch lange auf sich warten. Nachdem die Demonstration bereits am 12. Juli 2021 angemeldet wurde, erteilte die Polizei erst am gestrigen Mittwoch Demonstrationsauflagen, die mit einer angeblichen Gefahrenlage der öffentlichen Sicherheit begründet wurden. Dies obwohl im einen Kooperationsgespräch vor zehn Tagen und auch in der gestern erteilten Auflage der Polizei von einem friedlichen Versammlungsgeschehen ausgegangen wird. Dagegen hat das Bündnis heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht, da insbesondere zwei Auflagen für die Anmelder und Demonstrationsleitenden nicht hinnehmbar sind.
Aus Sicht des Bündnisses sind die Auflagen darauf angelegt, dass die Polizei erneut die Demonstration eskalieren und ein ähnliches Desaster anrichten soll, wie es bereits bei der Demo am 26. Juni der Fall war, in der über 300 Personen über sechs Stunden rechtswidrig eingekesselt wurden. „Die von der Polizei im Auflagebescheid konstruierte Gefahrenlage aus vergangenen Demonstrationen besteht nicht. Vielmehr wird hier, wahrscheinlich durch das Innenministerium, etwas konstruiert und die Polizeibehörde angewiesen absurde Auflagen zu erlassen“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.
Konkret wurde dem Anmelder am Dienstag telefonisch von der Düsseldorfer Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass Transparente maximal 4 Meter lang sein und 1 Meter Höhe haben dürfen und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Darauf teilte dieser mit, dass dies nicht akzeptiert werden kann, da allein schon das Fronttransparent der Demonstration 6 Meter lang sein wird und andere Gruppen wahrscheinlich schon andere Transparente erstellt haben. Acht Stunden später erteilte die Polizei den Auflagebescheid, laut dem Transparente auf 600×100 cm begrenzt sind. Aus Sicht des Bündnisses ist dies rechtswidrig und stellt einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots. Dies wurde sowohl durch das OLG Zweibrücken als auch vom OVG Sachsen bestätigt“, so Behrsing weiter.
Weiterhin soll die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner:Innen , erkennbar berauschte bzw. alkoholisierte Personen, die die Versammlung mit ihrem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausschließen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass in der Vergangenheit bereits eine konkrete Gefahrenlage eingetreten wäre, die mit der Auflage abgewehrt werden müsste. Dass die Polizei die Auflage zudem als Standardauflage verfügt hat, ohne den konkreten Einzelfall zu bewerten, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass in der Begründung auf aggressives Verhalten gegenüber Meinungsgegnern abgestellt wird. „Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya.
„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden. Wir tragen unsere Kritik am Samstag auf die Straße! Aber man darf sich schon die Frage stellen: Warum will die Polizei unsere Demo so behindern?“, so Gizem Koçkaya. Aus Sicht des Bündnisses erwirkt der Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf nämlich den Anschein, die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern zu wollen. „Jetzt erst recht! Wenn das Versammlungsgesetz verändert werden soll, werden solche Hindernisse die Regel per Gesetz werden“, ergänzt Martin Behrsing.
Pressemitteilung zur Demonstration am 28.08.2021
+++ Noch keine Reaktion von Reul auf Polizeigewalt
+++ Jetzt erst recht! Erneute Großdemo am 28. August
Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ ruft für Samstag, den 28. August 2021, 13:00 Uhr im Rheinpark an den Rheinterrassen, erneut zur Großdemonstration in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz auf. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen.
Bei der ersten Demonstration im Juni ging die Polizei massiv gegen den Protest vor und kesselte hunderte Teilnehmer:innen stundenlang ein. Gegen diesen rechtswidrigen Einsatz hat das Bündnis bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Derweil haben sich die Gewerkschaften ver.di NRW und die IG-BAU Rheinland dem Bündnis angeschlossen, da das geplante Versammlungsgesetz auch aus Arbeitnehmer:innensicht inakzeptabel ist.
„Reul schweigt immer noch zum rechtswidrigen Polizeieinsatz – wir gehen erneut auf die Straße“, fasst Bündnissprecherin Gizem Koçkaya die Situation zusammen. „Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni durch massive Polizeigewalt verhindert. Gleichzeitig wurde die freie Berichterstattung der Presse erschwert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungs- und Pressefreiheit können wir nicht tatenlos hinnehmen. Er zeigt einmal mehr, dass der Polizei nicht noch mehr Befugnisse gegeben werden sollten, Grundrechte einzuschränken.“
„Wir lassen uns nicht davon einschüchtern, dass das geplante Versammlungsgesetz NRW bereits gegen uns angewandt wurde, bevor es wenigstens ordentlich verabschiedet wurde. Genau aus diesem Grund sollte ein Versammlungsgesetz Demonstrationen und politische Versammlungen vor staatlichen Übergriffen schützen.“, ergänzt Bündnissprecherin Lola Münch. Bei der Großdemonstration am kommenden Samstag will das Bündnis erneut seine grundlegende Kritik am Gesetzentwurf von CDU und FDP platzieren. „Wir hoffen, dass wir unsere Kritik dieses Mal dann auch tatsächlich bis vor den Landtag als Ort der demokratischen Entscheidungsfindung tragen dürfen.“, so Lola Münch.
Aktuelle Informationen zur Demonstration am 28.08.2021: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/grossdemonstration-in-duesseldorf-28-08
Hintergrundseite zur Kritik am Gesetzentwurf: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/hintergrund
Demo in Dortmund am 13.08.2021
Das Bündnis “NoVersGDo – Dortmunder Bündnis gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes” ruft zu einer Demonstration am Freitag, dem 13.August, ausgehend vom Mehmet-Kubaşık-Platz unter dem Motto “Jetzt erst recht, den Angriff auf das Versammlungsgesetz stoppen” auf. Die schwarz-gelbe Landesregierung führt mit dem geplanten Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit an. Das Landesversammlungsgesetz für NRW würde die bisher geltenden Regelungen des Bundesversammlungsgesetz ersetzen und damit massiv die Grundrechte aushöhlen bzw. abschaffen.
Der Entwurf der Landesregierung ist durch und durch autoritär gestrickt: Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um damit Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, verkehrt er die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft ins Gegenteil und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Am 26.Juni gab es bereits in Düsseldorf eine Großdemonstration, bei der es zu skandalösen Polizeiübergriffen auf Teilnehmende und journalistische Beobachter_innen kam. Zudem gab es am 17.Juli landesweit Aktionen gegen das geplante Gesetz, von Kundgebungen bis zu Theater-Aufführungen.
Die Dortmunder Demonstration am Freitag, dem 13.August, ist Teil einer landesweiten Reihe von Aktionen gegen das geplante restriktive Versammlungsgesetz.
Mit der Laufdemo soll deutlich gemacht werden, dass die Versammlungsfreiheit zu den zentralen Grundrechten gehört, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen – die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.
Zum Hintergrund:
Mit dem geplanten Gesetz sollen voraussetzungslos Übersichtsaufnahmen (beispielsweise per Drohne oder Hubschrauber) zulässig sein und unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte Ton- und Videoaufnahmen. Zudem sollen Anmelder:innen von Versammlungen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden. Allein die Vermutung, dass Personen eine Versammlung stören wollen, könnte ausreichen, dass die Polizei sie und ihre Sachen durchsucht, ihre Identität feststellt und ihnen untersagt, an der Demonstration oder Gegenkundgebung teilzunehmen. Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung als Teil des Meinungsausdrucks getragen wird, kann mit dem sog. Militanzverbot kriminalisiert werden. Progressive Ideen, wie z.B. eine Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze finden sich nicht im Entwurf. Auch zentrale Prinzipien der Verfassungsrechtsprechung wurden nicht aufgenommen: etwa ein Deeskalationsgebot, die Ermöglichung von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweite und die Pflicht für Zivilpolizist:innen, sich zu erkennen zu geben. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Damit ist der Entwurf ein Angriff auf die Demokratie – also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen!
Deswegen: Kommt am 13. August um 17:30 Uhr zum Mehmet-Kubaşık-Platz und demonstriert mit uns gemeinsam gegen die geplannte Verschärfung des Versammlungsgesetzes!